Liebe Patientinnen und Patienten,
das neue Jahr bringt auch bedeutsame Veränderungen bei den Rezepten für gesetzlich Versicherte. Das gute alte rote Rezeptformular hat ausgedient.
Zukünftig werden die Rezepte auf einen gemeinsamen Speicher (sog. „Cloud“) der Apotheken gespeichert. Sie können Ihr Rezept mit Ihrer Versichertenkarte bei jeder Apotheke abrufen. In der Praxis können Sie auch einen Ausdruck „Ihres Rezeptes“ erhalten. Bitte berücksichtigen sie aber, dass hier zusätzliche Kosten entstehen und eigentlich kein Vorteil besteht.
Um ein E-Rezept zu erstellen muss ein Mal je Quartal Ihre aktuelle Versichertenkarte in der Praxis eingelesen werden. Anschließend können Sie z.B. über unser Rezepttelefon Ihr E-Rezept bestellen. Bitte geben Sie uns, gerade zu Beginn der Umstellung, zwei Werktage Zeit das Rezept zu erstellen. Nach zwei Werktagen können Sie dann Ihr Rezept in der Apotheke einlösen ohne erneut die Praxis aufzusuchen.
- Rezepte für Betäubungsmittel (BTM-Rezepte), Heil- und Hilfsmittel werden auch zukünftig nur in Papierform erstellt.
- Rezepte für Privatversicherte und die grünen Rezepte werden weiterhin auf den entsprechenden Vordrucken erstellt und sind in der Praxis, wie gewohnt, erhältlich.
Wir wünschen ein frohes und gesundes Jahr 2024!
Ihr Team des Zentrums für Innere Medizin